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Ihre Ansprüche aus einem Arbeitsunfall

Wenn es darum geht, Ansprüche aus einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei den Versicherungsträgern erfolgreich geltend zu machen, stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Sozialrecht gerne unterstützend zur Seite.

Die zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Feuerwehr-Unfallkasse) lehnen Ansprüche auf Heilbehandlungen, Verletztengeld oder Rentenleistungen häufig mit der Begründung ab, dass die geltend gemachten Gesundheitsschäden nicht auf den Arbeitsunfall, sondern vielmehr auf einen „Vorschaden“ zurückzuführen seien. Oder sie stellen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von weniger als 20 % fest, bei der eine Unfallrente noch nicht zum Tragen kommt. Nicht nur körperliche Schäden, sondern auch die Anerkennung von psychischen Traumafolgestörungen (z. B. posttraumatische Belastungsstörung) werden häufig mit Vehemenz abgelehnt.

Oft stützen die Versicherungsträger ihre Ablehnung auf umfangreiche ärztliche Gutachten. Wenn Sie eine negative Entscheidung mit Aussicht auf Erfolg angreifen wollen, sind komplexe medizinische und juristische Fragen zu beantworten. Es kommt jetzt auf den Nachweis an, dass Ihr Gesundheitsschaden ursächlich auf Ihren Arbeitsunfall zurückzuführen ist. Als Fachanwalt für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie dabei, den Ablehnungsbescheid anzufechten.

Ich berate und vertrete Sie als Fachanwalt für Sozialrecht, wenn der Unfallversicherungsträger z. B. …

  • die Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ablehnt.
  • die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu niedrig ansetzt.
  • es ablehnt, einen körperlichen oder seelischen Schaden als Folge eines Arbeitsunfalls anzuerkennen.