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Ihre Rente aufgrund einer Erwerbsminderung

Jährlich gehen rund 400.000 Anträge auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Nur jedem zweiten dieser Anträge wird stattgegeben. Als Fachanwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen dabei zur Seite, Ihre berechtigten Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung geltend zu machen.

Renten wegen Erwerbsminderung kommen allein wegen körperlicher Gesundheitsstörungen immer seltener in Betracht. Um einen Rentenanspruch durchzusetzen, müssen regelmäßig (auch) psychische Erkrankungen und/oder chronische Schmerzen vorliegen. Dies führt dazu, dass es häufig neurologisch-psychiatrische Gutachten sind, die über eine Rente wegen Erwerbsminderung entscheiden.

In der Auseinandersetzung gegen die Deutsche Rentenversicherung kommt es darauf an die erstellten Gutachten zu verstehen. Ist die Leistungsbeurteilung des Sachverständigen nachvollziehbar? Sind alle leistungsmindernden Aspekte der (psychischen) Erkrankungen und der chronischen Schmerzen berücksichtigt? Nur auf Basis einer genauen Analyse der gutachterlich erhobenen Befunde ist die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung im Widerspruchs- oder Klageverfahren möglich.

Ich berate und vertrete Sie als Fachanwalt für Sozialrecht, wenn z. B. …

  • die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung ablehnt.
  • die Deutsche Rentenversicherung Ihren Antrag auf Weiterzahlung einer befristeten Rente ablehnt.
  • ein Gutachten für Sie nicht nachvollziehbar ist.
  • Sie eine Einschätzung benötigen, ob ein Rentenantrag Aussicht auf Erfolg bietet.